Verständnis des spanischen Zeiterfassungsgesetzes: Königliches Dekret-Gesetz 8/2019
Das Königliche Dekret-Gesetz 8/2019 verpflichtet Unternehmen in Spanien, die täglichen Arbeitsstunden aller Mitarbeiter, einschließlich Beginn- und Endzeiten sowie Pausen, zu erfassen. Dieses Gesetz, das seit dem 12. Mai 2019 in Kraft ist, gilt für alle Sektoren und Unternehmensgrößen und gewährleistet Transparenz und Fairness in der Arbeitsweise. Unternehmen müssen diese Aufzeichnungen mindestens vier Jahre lang aufbewahren und sie auf Anfrage den Mitarbeitern, deren Vertretern und der Arbeitsinspektion zugänglich machen. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder von 70 € bis 225.018 € verhängt werden, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
Mit der bevorstehenden Reform 2026 wird die digitale Zeiterfassung verpflichtend, wodurch die Verwendung von Papier und Excel-Tabellen entfällt. Unternehmen müssen Systeme einführen, die zuverlässig, objektiv und manipulationssicher sind, um sicherzustellen, dass Aufzeichnungen nicht ohne nachvollziehbare Protokolle geändert werden können. Dieser Wandel zielt darauf ab, die Einhaltung zu verbessern und die Verwaltung von Aufzeichnungen zu erleichtern, um Unternehmen auf zukünftige regulatorische Anforderungen vorzubereiten.